Ist das nicht paradox? Bei der Sicherheitseinweisung werden die Passagiere darauf hingewiesen, dass Rauchen an Bord verboten ist, auf den Sicherheitskarten ist das ebenfalls vermerkt und über den Köpfen der Fluggäste leuchten Piktogramme, die an das Rauchverbot erinnern.
Und dann kommt man zur Toilette, erhält eine weitere Ermahnung zum „NO SMOKING“ und trotzdem findet man – einen Aschenbecher!
Wie passt das zusammen?
Tatsächlich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass auf Flugzeugtoiletten Aschenbecher vorhanden sein müssen; das geht soweit, dass die Toilette nicht benutzt werden darf, sollte der Aschenbecher aus technischen Gründen inoperativ oder nicht vorhanden sein.
Der Hintergrund dazu ist, dass sich nach wie vor Fluggäste nicht an das Rauchverbot halten. Damit sie ihre Zigarettenstummel nicht in den Müll werfen, wo die Glut die Papierhandtücher leicht entzünden kann, gibt es die Aschenbecher. Flugzeughersteller, Behörden und Fluggesellschaften gehen davon aus, dass die Brandgefahr sich dadurch erheblich reduziert. Trotzdem verfügt jede Toilette über Rauchmelder und – in den Müllhalterungen – über autoaktivierende Feuerlöscheinrichtungen.
Ein vorhandener Aschenbecher bedeutet allerdings lange nicht, dass Rauchen an Bord toleriert wird. Es ist Kein Kavaliersdelikt, sondern viel mehr ein grober Regelverstoß und ein massiver Eingriff in die Flugsicherheit, der mitunter empfindlich bestraft wird.
Und das zu Recht: Ein Feuer an Bord ist das schlimmste anzunehmende Szenario. Sollte das Feuer nicht bekämpft werden können, bleiben maximal 10 Minuten Flugzeit, ehe das Flugzeug hoffnungslos verloren ist.
Feuer an Bord ist eine reale Gefahr für Mensch und Maschine und jeder Fluggast steht in der Verantwortung, sich an das Rauchverbot zu halten und einen Brand zu vermeiden. Ebenfalls sollte der Flugbesatzung unverzüglich jeder Regelverstoß gemeldet und sie auf Brandherde hingewiesen werden.